Tipps für das nächste Jahr:
- Bitte denken Sie an das Zufluss-/ Abflussprinzip, d.h. es werden nur die Zahlungen berücksichtigt, die in dem jeweiligen Jahr (01.01. – 31.12.) zu- bzw. abgeflossen sind, das Rechnungsdatum ist nicht entscheidend.
- Bei Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen denken Sie bitte daran, dass diese Ausgaben in der Regel vom Finanzamt nur berücksichtigt werden, wenn diese unbar gezahlt worden sind (Überweisung, Zahlung per EC- oder Kreditkarte, Paypal, …).
- Möchten Sie Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend machen, tragen Sie bitte folgende Sachverhalte rechtzeitig zusammen:
- Datum und Uhrzeit der Abfahrt / Abreise
- Kunde, Zielort und Zieladresse
- Abwesenheit in Tagen und Stunden
- Datum und Uhrzeit der Ankunft im Betrieb bzw. zu Hause